Das Wichtigste zuerst.

Herzlich Willkommen in der VITALITY Residenz Veldidenapark Innsbruck. Ihre Gesundheit, so wie die unserer Bewohnerinnen und Bewohner, wie auch unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist uns ein großes Anliegen.

Bitte beachten Sie unsere Hygienestandards und entsprechenden Regelungen für ein „abständliches" Miteinander.

Auch wir richten uns nach dem Grundsatz der 3G Regel„Geimpft, genesen, getestet".

Es gibt ein paar wichtige Punkte, die immer und überall, zu jeder Zeit, an jedem Tag, in jedem Bereich gelten.

Weiter unten finden Sie dann, aufgeteilt nach Bereichen, die wichtigsten Maßnahmen, die wir laufend treffen bzw. aktualisieren.

Allgemeine Regelungen

  • In allen öffentlichen Bereichen der VITALITY Residenz Veldidenapark Innsbruck ist eine FFP2-Maske verpflichtend zu tragen.
  • Ausnahme von der Maskentragepflicht gem. § 9 COVID-19-BMV.
  • Halten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit, wann immer es Ihnen möglich ist einen Abstand zu nicht im selben Haushalt lebenden Personen.
  • Bitte schütteln Sie keine Hände und nehmen Sie Abstand von Umarmungen. Wir schenken Ihnen lieber ein Lächeln.
  • Wir ersuchen Sie sich regelmäßig die Hände zu waschen und zu desinfizieren.
  • „Psst, Psst" –  ein bekanntes Geräusch! Das geben die Desinfektionsspender von sich, wenn Sie sie betätigen. Diese stehen im Eingangsbereich, vor dem Restaurant und in den öffentlichen Toilettenanlagen für Sie bereit.

Regelungen für Besucher

Gem. COVID-19-BMV gilt für Besucher/-innen in der VITALITY Residenz Veldidenapark Innsbruck:

  • Alle Besucher/-innen und private externe Gesundheitsdienstleister müssen sich an der Rezeption registrieren und den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr in Form eines gültigen PCR-Tests vorweisen.
  • Besuch im Apartment ist unter Einhaltung der Hygieneregelungen gestattet, wenn durchgehend eine FFP2-Maske getragen wird.
  • Besucherinnen und Besucher müssen die allgemeinen Regelungen und Hygienevorschriften einhalten (FFP2-Maske; halten Sie einen Abstand zu Ihrem Gesprächspartner ein; regelmäßige Handdesinfektion).

Regelungen für Bewohner/-innen bei Abwesenheit

  • Gemäß §5 Abs 6 COVID-19-BMV bieten wir Ihnen einmal pro Woche kostenlos einen PCR-Test an. Gerne können Sie jederzeit einen kostenlosen Covid-19-Antigen-Test machen. 
  • Anmeldungen dafür bitte an der Rezeption
  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Antigen-Tests rein informativer Art sind und nicht als Eintrittstest verwendet werden können, da wir keine befugt Teststelle gemäß COVID-19-BMV sind. Befugte Stellen sind z.B. Teststraßen der Stadt Innsbruck oder Apotheken.

Regelungen für das Restaurant

  • Beim Betreten und Verlassen des Restaurants muss eine FFP2-Maske getragen werden.
  • Die derzeitige Sitzordnung und Essenszeiten bleiben unverändert.
  • Beim Betreten sind die Hände zu desinfizieren.
  • Bei Tisch kann die FFP2-Maske abgenommen werden.
  • Buffetbetrieb beim Frühstück
    > Wenn Sie vom Tisch zum Buffet gehen ist eine FFP2-Maske zu tragen.
    > Beim Buffet sind nochmals die Hände zu desinfizieren.
  • Derzeit sind im Restaurant keine externen Besucherinnen und Besucher gestattet.

Regelungen für Café Veldidena & Terrasse

  • Bitte beachten Sie die bekannten Hygienemaßnahmen.
  • Im Café sind externe Gäste, Besucher und Angehörige erlaubt.
  • Im Freien (z.B. auf der Terrasse) besteht keine Maskenpflicht

Regelungen für Gottesdienste

Gottesdienste können unter besonderen Auflagen gefeiert werden (gem. Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz):

  • Mindestabstand von einem Meter
  • FFP2-Masken-Pflicht während des gesamten Gottesdienstes.
  • Kein Gemeinde- und Chorgesang
  • Keine Mundkommunion.
  • Gottesdienste sollen in der gebotenen Kürze gefeiert werden.
  • Die Kapelle ist tagsüber für das stille, persönliche Gebet geöffnet.
  • Derzeit sind in der Kapelle keine externen Besucherinnen und Besucher gestattet.

Regelungen für externe Dienstleister

  • Gemäß COVID-19-BMV ist das Betreten der VITALITY Residenz von externen privaten Dienstleistern – wie unter Regelungen für Besuche beschrieben – gestattet. Weiters muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Sehr viele unserer Mitarbeiter/-innen sind geimpft. Geimpfte Mitarbeiter/-innen müssen zusätzlich einmal pro Woche einen PCR-Test vorweisen. Nicht geimpfte Mitarbeiter/-innen müssen sich mehrmals Mal pro Woche einem PCR-Test unterziehen (§5 Abs 3 COVID-19-BMV).

Aktualisiert: 07.03.2022 / 14.15 Uhr

Aktuelle Infos zur Corona-Situation in Österreich finden Sie >>hier<<.

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